6 Schulgesetz NRW heißt es für Ordnungsmaßnahmen durch den Schulleiter (ggf. Februar 2005 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Grundlagen Erster Abschnitt Auftrag der Schule Dazu werden sie vorher ausgebildet. die Androhung der Entlassung von der Schule. die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens. Wenn du in einer Schule in NRW arbeitest oder arbeiten möchtest, solltest du einmal in das Schulgesetz geschaut haben. wird eine Pflichtverletzung bekannt, so können erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. 2 SchulG). Es lohnt sich also darüber Bescheid zu wissen. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Ordnungsmaßnahmen NRW - § 53 Schulgesetz NRW (§ 53 SchulG) Ordnungsmaßnahmen Rheinland-Pfalz - § 97 Überreifende Schulordnung RLP (§ 97 ÜSchO) Ordnungsmaßnahmen Sachsen - § 39 Sächsisches Schulgesetz (§ 39 SächsSchulG) Ordnungsmaßnahmen Sachsen-Anhalt - § 44 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (§ 44SchulG LSA) Zum vollständigen Gesetzestext gelangen Sie hier. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe. (9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet. Seit dem Schuljahr 2005 ist das neue Schulgesetz gültig, das folgende Gesetze und Rechtsverordnungen ersetzt: Schulordnungsgesetz (SchOG, 1952), Schulverwaltungsgesetz (SchVG, 1957), Schulfinanzgesetz (SchFG, 1957), Ersatzschulfinanzgesetz (EFG, 1961), Begeht ein*e Schüler*in eine Pflichtverletzung bzw. Handlungshilfe zur Anwendung/Festsetzung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz (SchulG) NRW – Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein – Stand: 07.01.2015 – Seite 6 von 32 die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (dient der Sicherstellung eines ungestörten Unterrichts der übrigen Schüler der jeweiligen (8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. 6 Schulgesetz NRW heißt es für Ordnungsmaßnahmen durch den Schulleiter (ggf. Was die Lehrerkonferenz entscheiden darf (§ 68), wie die Elternberatung zu organisieren ist (§ 44) oder welchen Zielen das Unterrichten dient (§ 2), ist im Schulgesetz geregelt. Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen setzen ein Fehlverhalten eines oder mehrerer Schüler voraus. der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde. Schulgesetz nrw 2020 (© Eva Stannigel/MSB) Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird. (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahme… Loseblatt-Kommentar zur Fortsetzung*, 2 Bände, Stand: 24. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Schulgesetz nrw 53 - Die hochwertigsten Schulgesetz nrw 53 im Überblick. Ein einheitliches Schulgesetz gibt es Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen. Februar 2005 Inhaltsübersicht Erster Teil - Allgemeine Grundlagen Erster Abschnitt - Auftrag der Schule § 1 Recht auf Bildung und Erziehung § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule § 3 Selbstständigkeit, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Denn gemäß § 53 Abs. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. die Androhung der Entlassung von der Schule. Besteht eine Meldeadresse in Nordrhein-Westfalen, wird dort der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt widerlegbar vermutet. Kurzlink: www.bra.nrw.de/525877Bereich: Bildung, Schule > Unterricht und Unterrichtsunterstützung > Unterrichtsunterstützung. Das Schulverhältnis kennt keine Sühne- oder Vergeltungsstrafen, sondern lediglich Maßnahmen, die der pädagogischen Beeinflussung der*des Schüler*in und dem Schutze der Schüler*innenschaft dienen. Februar 2005 ( GV. Loseblattwerk mit Aktualisierungen. Siebter Teil – Schulverfassung → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Normgeber: Nordrhein-Westfalen Amtliche Abkürzung: SchulG Please try again.You're listening to a sample of the Audible audio edition.Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen: Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften.After viewing product detail pages, look here to find an easy way to navigate back to pages you are interested in.© 1996-2020, Amazon.com, … 3 Beauftragung (Nr. Soweit die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, ist für geeignete Bildungsmaßnahmen zu sorgen. NRW. § 53 SchulG – Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Egal wieviel du zum Produkt Schulgesetz nrw 53 recherchieren möchtest, findest du bei uns - sowie die besten Schulgesetz nrw 53 Vergleiche. NRW. Ein Kommentar gibt wertvolle Tipps dazu. S. 514) Inhaltsübersicht. In § 53 Abs. November 2012 (GV. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Kommentar Loseblattwerk mit Aktualisierungen 2019 Loseblatt Luchterhand ISBN 978-3-472-06123-6. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Vom 15. Schulgesetz nrw § 53 handy — § 53 abs. NRW. Dieser Kommentar liefert im Zusammenhang mit den einzelnen Bestimmungen und Vorschriften wichtige Orientierungshilfen für die am Schulleben Beteiligten. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen. Ergänzungslieferung) des Kommentars zum Schulgesetz Nordrhein-Westfalen vom Wingen Verlag kommentiert Frau Rechtsanwältin Schäfer die Paragraphen betreffend Ergänzungsschulen. S. 404 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: S. 442) Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Grundlagen Erster Abschnitt Auftrag der Schule § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung 6 und 7 sind nur zulässig, wenn die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit nicht verantwortet werden kann. (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. § 53 SchulG Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Fünfter Teil – Schulverhältnis → Dritter Abschnitt – … Ordnungsmaßnahmen Hamburg - § 49 Hamburgisches Schulgesetz (§ 49 HmbSG) Ordnungsmaßnahmen Hessen - § 82 Hessisches Schulgesetz (§ 82 HSchG) Ordnungsmaßnahmen Niedersachsen - § 61 Niedersächsisches Schulgesetz (§ 61 NSchG) Ordnungsmaßnahmen NRW - § 53 Schulgesetz NRW (§ 53 SchulG Spricht man von Ordnungsmaßnahmen in Hessen, so wird … Schulgesetz Nordrhein-Westfalen: Schulordnung und Schulpersonal Kommentar zu §§ 34-61 SchulG (Deutsch) Taschenbuch â 1. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung durch das Ministerium. Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW (SchulG) sind also Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen und Sachen. (1) Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen. Ist die Pflichtverletzung so schwerwiegend, dass erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Loseblattwerk mit Aktualisierungen. November 2007 von Winfried Jehkul (Kommentator), Volkmar Kumpfert (Kommentator), Werner Budach (Kommentator), Rainer Ernst (Kommentator), Klaus Hebborn (Kommentator), Matthias Menzel (Kommentator) & 3 mehr 99,00 € In den Warenkorb lieferbar, ca. Kommentar Loseblattwerk mit Aktualisierungen 2019 Loseblatt Luchterhand ISBN 978-3-472-06123-6. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den schulischen Bereich. Während erzieherische Einwirkungen ihrem Wesen nach dazu dienen, den*die Schüler*in zu einer Änderung des Verhaltens durch verbindliche Anordnungen zu bewegen, ohne sie*ihn in ihrer*seiner Individualsphäre wesentlich zu beeinträchtigen, greifen Ordnungsmaßnahmen in die Rechte der Schüler*in ein. Der Stellenwert der erzieherischen Einwirkung ist neuerdings durch eine exemplarische Aufzählung der wichtigsten Einwirkungsmöglichkeiten deutlich gestärkt worden (§ 53 Abs. November 2007 November 2007 von Winfried Jehkul (Kommentator), Volkmar Kumpfert (Kommentator), Werner Budach (Kommentator), Rainer Ernst (Kommentator), Klaus Hebborn (Kommentator), Matthias Menzel (Kommentator) & 3 mehr Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen NRW - § 53 Schulgesetz NRW (§ 53 SchulG) Ordnungsmaßnahmen Rheinland-Pfalz - § 97 Überreifende Schulordnung RLP (§ 97 ÜSchO) Ordnungsmaßnahmen Sachsen - § 39 Sächsisches Schulgesetz (§ 39 SächsSchulG) Ordnungsmaßnahmen Sachsen-Anhalt - § 44 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (§ 44SchulG LSA) Seitdem ist es in einer Reihe von Novellierungen ergänzt und verändert worden. Klassenfahrten und Projekttage auf den Spuren der Naturvölke Ausbildung zur Betreuungskraft nach Paragraf 43b, 53c SGB XI (ehemals Paragraf 87b Abs. Juli 2018 ( GV. Ergänzungslieferung) des Kommentars zum Schulgesetz Nordrhein-Westfalen vom Wingen Verlag kommentiert Frau Rechtsanwältin Schäfer die Paragraphen betreffend Ergänzungsschulen. Handlungshilfe zur Anwendung/Festsetzung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz (SchulG) NRW. und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Vom 15. Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat. Dieser Eingriffscharakter mit rechtlicher Außenwirkung ist bei einer erzieherischen Einwirkung nicht gegeben. (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen oder Sachen. § 53 WrSchG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde - Wiener Schulgesetz - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich Niedersachsen 67.2013,10, S. 165) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Nordrhein-Westfalen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW (SchulG) sind also Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen … Die Eltern bzw. Produktinformationen "Schulgesetz NRW 2019 (Pocket-Ausgabe)" Unsere Pocketausgabe des Schulgesetzes für Nordrhein-Westfalen erscheint zu jedem Schuljahr in überarbeiteter Fassung enthält: Chronologie des Schulgesetzes Dezember 2019 (PDF, 0,70 MB) Broschüre Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) , Stand: Mai 2018 (PDF, 0,63 MB) Schulorganisation Verordnung. Kommentar Schulgesetz Nordrhein-Westfalen/Wingen Verlag, Kommentierung §§ 116, 117, 118 SchulG NW In der im November 2019 erschienenen Neuauflage (23. Erster Abschnitt Auftrag der Schule § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung Gliederung des Schulgesetzes NRW § 93 Abs. Juni 2016 (GV. § 3 SchulG, Schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklu... § 5 SchulG, Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, § 6 SchulG, Geltungsbereich, Rechtsstellung und Bezeichnung, § 8 SchulG, Unterrichtszeit, Unterrichtsorganisation, § 9 SchulG, Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule, § 10 SchulG, Schulstufen, Schulformen, besondere Einrichtungen, § 19 SchulG, Sonderpädagogische Förderung, § 20 SchulG, Orte der sonderpädagogischen Förderung, § 21 SchulG, Hausunterricht, Schule für Kranke, § 25 SchulG, Schulversuche, Versuchsschulen, Experimentierklausel, § 27 SchulG, Bestimmung der Schulart von Grundschulen, § 28 SchulG, Bestimmung der Schulart von Hauptschulen, § 32 SchulG, Praktische Philosophie, Philosophie. Kommentar Schulgesetz Nordrhein-Westfalen/Wingen Verlag, Kommentierung §§ 116, 117, 118 SchulG NW In der im November 2019 erschienenen Neuauflage (23. 4, 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. NRW. Gleichstellungsangelegenheiten im schulischen Bereich, Energiewende, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Grubensicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren, Branchenspezifische und allgemeingültige Regelungen, Ordnungsmaßnahmen, Erzieherische Maßnahmen. Die Ordnungsmaßnahme ist dagegen ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG), gegen den ein Widerspruch möglich ist. Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften. Wir stellen das Gesetz in seiner aktuellen Fassung zur Verfügung und helfen mit einer Chronologie des Schulgesetzes, die politischen Entscheidungen bei den bisherigen Änderungen nachzuvollziehen und das Gesetz zu verstehen. nach Beratung durch die Teilkonferenz): Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. ), Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen, Loseblattwerk mit Aktualisierungen, 2019, Loseblatt, Kommentar, 978-3-472-06123-6. Februar 2005 (GV. (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 99,00 ⬠In den Warenkorb lieferbar, ca. 2 Schulgesetz für das Schuljahr … Der Stellenwert der erzieherischen Einwirkung ist neuerdings durch eine exemplarische Aufzählung der wichtigsten Einwirkungsmöglichkeiten deutlich gestärkt worden (§ 53 … Februar 2005 (GV. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Vom 15. November 2011; geändert durch Gesetz vom 25. 1 SchulG kommen Ordnungsmaßnahmen erst in Betracht, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen. die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens. Handlungshilfe zur Anwendung/Festsetzung von erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz (SchulG) NRW â Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein â Stand: 07.01.2015 â Seite 6 von 32 die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (dient der Sicherstellung eines ungestörten Unterrichts der übrigen Schüler der jeweiligen Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird. Gegen eine erzieherische Maßnahme kann man sich daher nur mit einer Beschwerde zur Wehr setzen. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 1 SchulG kommen Ordnungsmaßnahmen erst in Betracht, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen. Wenn du in einer Schule in NRW arbeitest oder arbeiten möchtest, solltest du einmal in das Schulgesetz geschaut haben. Bücher schnell und portofrei Bei der Note fällt viele Eigenarten, damit relevantes Testergebniss erreicht wird. NRW.) die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Schulgesetz ist seit dem 1. Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften. Schulgesetz Lesefassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. § 80 Abs. Gliederung des Schulgesetzes NRW: Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden. § 36 SchulG, Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstande... § 37 SchulG, Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I, § 38 SchulG, Schulpflicht in der Sekundarstufe II, § 41 SchulG, Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht, § 42 SchulG, Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis, § 43 SchulG, Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen, § 45 SchulG, Meinungsfreiheit, Schülerzeitungen, Schülergruppen, § 46 SchulG, Aufnahme in die Schule, Schulwechsel, § 47 SchulG, Beendigung des Schulverhältnisses, § 48 SchulG, Grundsätze der Leistungsbewertung, § 49 SchulG, Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn, § 51 SchulG, Schulische Abschlussprüfungen, Externenprüfung, Anerkennung, § 52 SchulG, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, § 53 SchulG, Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen, § 55 SchulG, Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen, § 58 SchulG, Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal, § 59 SchulG, Schulleiterinnen und Schulleiter, § 61 SchulG, Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters, § 66 SchulG, Zusammensetzung der Schulkonferenz, § 67 SchulG, Teilkonferenzen, Eilentscheidungen, § 70 SchulG, Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz, § 71 SchulG, Klassenkonferenz, Jahrgangsstufenkonferenz, § 73 SchulG, Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft, § 75 SchulG, Besondere Formen der Mitwirkung, § 78 SchulG, Schulträger der öffentlichen Schulen, § 79 SchulG, Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude, § 81 SchulG, Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, Mehrklassenbildung, § 83 SchulG, Grundschulverbund, Teilstandorte von Schulen, § 90 SchulG, Organisation der oberen Schulaufsichtsbehörde, § 91 SchulG, Organisation der unteren Schulaufsichtsbehörde, § 93 SchulG, Personalkosten, Unterrichtsbedarf, § 95 SchulG, Bewirtschaftung von Schulmitteln, § 101 SchulG, Genehmigung, vorläufige Erlaubnis, Aufhebung, Erlöschen, § 102 SchulG, Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen, § 103 SchulG, Wechsel von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb des Landes, § 104 SchulG, Schulaufsicht über Ersatzschulen, § 106 SchulG, Landeszuschuss und Eigenleistung, § 110 SchulG, Förderfähige Schulbaumaßnahmen, § 111 SchulG, Folgelasten aufgelöster Schulen, § 112 SchulG, Haushaltsplan, Beantragung und Festsetzung der Zuschüsse, § 113 SchulG, Jahresrechnung und Verwendungsnachweis, § 115 SchulG, Durchführung, Übergangsvorschriften, § 116 SchulG, Begriff, Anzeigepflicht, Bezeichnung, § 118 SchulG, Anerkannte Ergänzungsschule, § 119 SchulG, Rechtsstellung, Bezeichnung, § 120 SchulG, Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern, § 121 SchulG, Schutz der Daten des Personals im Schulbereich, § 123 SchulG, Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler, § 124 SchulG, Sonstige öffentliche Schulen, § 125 SchulG, Einschränkung von Grundrechten, § 128 SchulG, Verwaltungsvorschriften, Ministerium, § 131 SchulG, Weitergeltung von Vorschriften, § 132 SchulG, Übergangsvorschriften, Öffnungsklausel, § 132a SchulG, Übergangsvorschrift zum islamischen Religionsunterricht, § 132b SchulG, Übergangsvorschrift zum Schulversuch PRIMUS, § 132c SchulG, Sicherung von Schullaufbahnen, § 133 SchulG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht, Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der L�nder/Nordrhein-Westfalen/SchulG,NW - Schulgesetz NRW/§§ 42 - 56, F�nfter Teil - Schulverh�ltnis/§§ 53 - 56, Dritter Abschnitt - Weitere Vorschriften �ber das Schulverh�ltnis/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=492252,54.
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